Grundversorgung
Stadt Burgbernheim -Stadtwerke-
Preisblatt zur Grundversorgung sowie zur Ersatzversorgung
Allgemeine Preise der Grundversorgung (§ 36 Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) von Haushaltskunden im Netzgebiet der Stadt Burgbernheim -Stadtwerke- für die Belieferung mit Elektrizität sowie Preise der Ersatzversorgung aus dem Niederspannungsnetz gemäß Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
Bruttopreis vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 | Bruttopreis ab 01.01.2024 bis 31.03.2024 | Bruttopreis ab 01.04.2024 | |
Arbeitspreis | 57,95 ct/kWh | 54,03 ct/kWh | 43,67 ct/kWh |
Grund- und Meßpreis | 47,84 €/Jahr | 47,84 €/Jahr | 47,84 €/Jahr |
Erläuterungen zum Preisblatt der allgemeinen Preise der Grundversorgung nach § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Haushaltskunden
Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Jahresverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Konzessionsabgabe
Die Arbeits- und Verbrauchspreise sowie der Höchstpreis enthalten den Konzessionsabgabenhöchstsatz gem. § 2 Abs. 2 Ziff. 1 der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung-KAV, Stand 30.Juli 1999) vom 09. Januar 1992, der an die Städte und Gemeinden abgeführt wird.
Stromsteuer
Die Arbeits- und Verbrauchspreise sowie der Höchstpreis enthalten eine Stromsteuer in Höhe der jeweils gesetzlichen Steuersätze. Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft als Letztverbraucher unterliegen nach § 9 Abs. 3 StromStG einen ermäßigten Steuersatz, soweit die Voraussetzungen nach § 9 und § 10 StromStG erfüllt sind.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer: 19% ab 01.01.2021