Vorgehensweise

6.         ANTRAGS- UND BEWILLIGUNGSVERFAHREN

6.1 Antragsberechtigt sind die Eigentümer der Objekte.

6.2 Der Eigentümer beantragt bei der Stadt Burgbernheim eine Beratung für die vorgesehene / geplante Maßnahme. Hierzu sind die auf der Internetseite der Stadt Burgbernheim erhältlichen Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke sind ausgefüllt einzureichen.

6.3 Der sanierungsbeauftragte Architekt erstellt ein Beratungsprotokoll und spricht Empfehlungen aus. Gleichzeitig prüft er, ob die geplante Maßnahme förderfähig ist.

6.4 Die Stadt Burgbernheim teilt dem Eigentümer mit, ob die Maßnahme gefördert werden kann.

6.5 Ist eine Förderung möglich, wird der Eigentümer aufgefordert gemäß Beratungsprotokoll für jedes Gewerk mind. 3 Angebote (oder ggf. Absageschreiben) für die geplanten Arbeiten einzuholen.

6.6 Nach Vorliegen aller Angebote wird die Stadt Burgbernheim einen Sanierungsvertrag für die geplante Maßnahme aufstellen, der von dem Eigentümer unterzeichnet werden muss.

Dieser Vertrag regelt den Umfang der durchzuführenden Maßnahmen, den geplanten zeitlichen Rahmen und die Auflagen, die Bedingungen und die Fristen für die Gewährung der Förderung.

Der Eigentümer ist selbst für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und dergleichen verantwortlich.

RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG DER STADTBILDPFLEGE IN BURGBERNHEIM (FASSADENPROGRAMM) (STAND 02.05.2019)


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Ansprechpartner im Rathaus Burgbernheim:

Tamara Gehringer, Tel. 09843/309-42, t.gehringer@burgbernheim.de


Beauftragter Städteplaner:

jechnerer architekten stadtplaner

Vogteiplatz 12
91567 Herrieden
Telefon 09825 / 9273-0
Telefax 09825 / 9273-10
herrieden@jechnerer-architekten.de


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26.07.2024 - 28.07.2024 Motorradtreffen der Biker Worms
27.07.2024 09:00 - 12:00 Kurs zur traditionellen Heutrocknung mit Heubock oder Kleebock Nachdem Anfang Juni bereits ein Sensenkurs zum umweltfreundlichen Mähen von Wiesen stattgefunden hat, soll nun auch gezeigt werden, wie das Heu mittels Heuböcken getrocknet werden kann. Im Kurs lernen die Teilnehmer*innen das Bauen von Heuböcken und das Beladen mit Mahdgut zum Trocken. Der Kurs findet am 27.07.2024 von 9 bis 12 Uhr statt. Treffpunkt ist am Parkplatz am Freibad (Freibadstraße, 91593 Burgbernheim) Um Anmeldung im Rathaus unter 09843/309-0 wird gebeten. Die Kursgebühr beträgt 10 €. Der Kurs ist auf 15 Teilnehmer begrenzt.
27.07.2024 10:00 Kochen mit Wildkräutern Anmeldung unter 0175/8110128

Kontakt.

Stadt Burgbernheim
Rathausplatz 1
91593 Burgbernheim

Telefon 09843/309-0
Telefax 09843/309-30
info@burgbernheim.de

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