Städtebauförderung- Höhe der Förderung


4.         ART UND UMFANG DER FÖRDERUNG

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen im Rahmen der Städtebauförderung.

Die Zuschüsse werden wie folgt festgelegt:

  • Bei Sanierungen bestehender Gebäude oder Außenanlagen, die konform der Gestaltungsrichtlinie durchgeführt wurden mit maximal 30 % der zuwendungsfähigen Kosten je Einzelobjekt, jedoch höchstens 25.000,-- €.
  • Bei Ersatzneubauten mit maximal 30 % der Kosten für stadtbildpflegerische Mehraufwendungen je Einzelobjekt, jedoch höchstens 25.000,-- €. Die stadtbildpflegerischen Mehraufwendungen ergeben sich aus den Kosten für außenwirksame Maßnahmen, wie sie nach der Gestaltungsrichtlinie gefordert werden, jedoch unter Abzug der Bau- oder Herstellungskosten wie sie für eine einfache herkömmliche Ausführung entstanden wären.

Eine Doppelförderung der Maßnahme aus anderen Städtebauförderungsprogrammen ist nicht möglich. Sollte für das Objekt wegen städtebaulicher Mängel und Missstände im Gebäudeinneren eine Gesamtsanierung erforderlich sein, kann eine Förderung durch dieses Fassadenprogramm ausgeschlossen werden.

Die Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt.

Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Fördermitteln besteht nicht.

Bei Härtefällen oder besonderen Maßnahmen wie z. B.

- bei Zierbauteilen (Sandsteingewänden, Giebelschmuck o.ä.)

- bei hochwertigen Details im Straßenbild (alte Wirtshausausleger o.ä.) oder bei sonstigen vorbildlichen Einzelmaßnahmen (auf besondere Empfehlung der Stadtplanung bzw. Denkmalpflege) kann eine abweichende Bezuschussung durch die Stadt Burgbernheim in Abstimmung mit der Förderstelle festgelegt werden.

Eigenleistungen können mit 12,15 € je Arbeitsstunde angerechnet und gefördert werden.


RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG DER STADTBILDPFLEGE IN BURGBERNHEIM (FASSADENPROGRAMM) (STAND 02.05.2019)


Förderkompass




 


Termine.
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Appointments
Tu, 03-28-2023
28.03.2023 19:00 Vortrag "Konflikte: Entstehung - Entwicklung - Vermittlung" (nur mit Anmeldung) Die Seminare finden immer ab 19.00 Uhr in der Aula der Grund- und Mittelschule Burgbernheim-Marktbergel, Schulstraße 1, 91593 Burgbernheim, statt. Sie dauern etwa 1,5 Stunden, anschließend ist noch ausgiebig Zeit für Diskussionsrunden. Der Teilnahmebetrag beläuft sich auf 10,00 €/Person. Quittungen sowie Teilnahmebescheinigungen können auf Anfrage ausgestellt werden. Wir bitten um Anmeldung, da die Plätze begrenzt sind. Verein Prävention und Hilfe bei Mobbing e.V. Tel.Nr. 0160 97368708
Th, 03-30-2023
Fr, 03-31-2023

Kontakt.

Stadt Burgbernheim
Rathausplatz 1
91593 Burgbernheim

Telefon 09843/309-0
Telefax 09843/309-30
info@burgbernheim.de

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