Stromkennzeichnung gemäß § 42 EnWG

I. Strommix

Mit der nachfolgenden Aufstellung möchten wir Sie über die Zusammensetzung Ihres bezogenen Stromes informieren.

Grundlage der Stromkennzeichnung ist der Artikel 3 Absatz 6 der europäischen Elektrizitätsrichtlinie 2003/54/EG vom 26. Juni 2003, die mit dem Energiewirtschaftsgesetz in § 42 und § 54 am 13. Juli 2005 in nationales Recht umgesetzt wurde. Ziel der Stromkennzeichnung ist, die europaweite Verbraucherinformation und den Verbraucherschutz zu verbessern. Sie werden darüber informiert, aus welchen Energieträgern Ihr Stromprodukt hergestellt wird und welche Umweltauswirkungen mit der Energienutzung verbunden sind. Zum besseren Vergleich werden die deutschen Durchschnittswerte mit angegeben.


Stadt Burgbernheim

Energieträgermix für das Jahr 2020 einschl. EEG-Lieferung

Stadt Burgbernheim

Deutschland

Kernkraft (z. B. Uran)

7,8 %

12,4 %

Fossile Energieträger

(z. B. Steinkohle, Braunkohle)

17,3 %

24,0 %

Erdgas

8,5 %
13,3 %

Erneuerbare Energien

(z. B. Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie)

65,5 %

49,0 %

Sonstige fossile Energieträger

0,9 %

1,3 %


Mit diesem Energiemix verbundene Umweltauswirkungen bei der Herstellung

einer Kilowattstunde (kWh)

Radioaktiver Abfall [g/kWh]

0,0002 g/kWh

0,0003 g/kWh

CO2 — Emissionen [g/kWh]

214 g/kWh

310 g/kWh


a) Energiemix

Der Energiemix der Stadt Burgbernheim besteht zu unterschiedlichen Anteilen aus Kernkraft, fossilen und sonstigen Energieträgern sowie aus erneuerbaren Energien. Aussagekräftig werden die Zahlen durch den Vergleich mit den bundesweiten Werten (Quelle: BDEW). Die Aufstellung zeigt auf einen Blick, dass erneuerbare Energien wie Wasserkraft, Biomasse oder Sonnenenergie einen überdurchschnittlich hohen Anteil am Strommix der Stadtwerke haben.

Für einen Strommix aus 100 % erneuerbaren Energien bieten wir Ihnen das Produkt „Franken-Öko“ an. Für „Franken-Öko“ werden zu 100 % regenerative Energiepotenziale genutzt.


b) Umweltauswirkungen

Eine wirtschaftliche Stromerzeugung ist nach wie vor an Energieträger wie Kohle, Öl oder Uran gebunden. Dabei entstehen klimaschädliche Gase wie CO2 oder radioaktiver Abfall. Die Mengenangaben in Gramm pro Kilowattstunde beziehen sich jeweils auf den angegebenen Energiemix für Produkte der Stadt Burgbernheim oder auf den durchschnittlichen deutschlandweiten Energiemix.


II. NETZNUTZUNG

In der Stromabrechnung 2021 der Stadt Burgbernheim sind nachfolgende Netznutzungsentgelte enthalten. Das Netznutzungsentgelt setzt sich zusammen aus:

  • Netzentgelten wie z. B. Leistungs-, Grund- und Arbeitspreisen
  • Entgelten für Messung und Abrechnung
  • der Konzessionsabgabe
  • der Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)-Umlage und sonstige Umlagen

In Ihrer Jahresrechnung 2021 werden Netznutzungsentgelte in Höhe von 4,65 ct/kWh und einer jährlichen Grundgebühr von 60,00 € (netto) berechnet.


Stadtwerke Burgbernheim

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91593 Burgbernheim


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26.10.2024 04:00 B.U.T.XXL
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