Vorgehensweise

6.         ANTRAGS- UND BEWILLIGUNGSVERFAHREN

6.1 Antragsberechtigt sind die Eigentümer der Objekte.

6.2 Der Eigentümer beantragt bei der Stadt Burgbernheim eine Beratung für die vorgesehene / geplante Maßnahme. Hierzu sind die auf der Internetseite der Stadt Burgbernheim erhältlichen Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke sind ausgefüllt einzureichen.

6.3 Der sanierungsbeauftragte Architekt erstellt ein Beratungsprotokoll und spricht Empfehlungen aus. Gleichzeitig prüft er, ob die geplante Maßnahme förderfähig ist.

6.4 Die Stadt Burgbernheim teilt dem Eigentümer mit, ob die Maßnahme gefördert werden kann.

6.5 Ist eine Förderung möglich, wird der Eigentümer aufgefordert gemäß Beratungsprotokoll für jedes Gewerk mind. 3 Angebote (oder ggf. Absageschreiben) für die geplanten Arbeiten einzuholen.

6.6 Nach Vorliegen aller Angebote wird die Stadt Burgbernheim einen Sanierungsvertrag für die geplante Maßnahme aufstellen, der von dem Eigentümer unterzeichnet werden muss.

Dieser Vertrag regelt den Umfang der durchzuführenden Maßnahmen, den geplanten zeitlichen Rahmen und die Auflagen, die Bedingungen und die Fristen für die Gewährung der Förderung.

Der Eigentümer ist selbst für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und dergleichen verantwortlich.

RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG DER STADTBILDPFLEGE IN BURGBERNHEIM (FASSADENPROGRAMM) (STAND 02.05.2019)


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Tamara Gehringer, Tel. 09843/309-42, t.gehringer@burgbernheim.de


Beauftragter Städteplaner:

jechnerer architekten stadtplaner

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91567 Herrieden
Telefon 09825 / 9273-0
Telefax 09825 / 9273-10
herrieden@jechnerer-architekten.de


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